Poolwasser korrekt entsorgen
Hinweise zur Einleitung von Poolabwasser in ein Gewässer
Immer mehr Menschen verwirklichen sich ihren eigenen Kindheitstraum, viele genießen Badespaß im Sommer auch auf dem eigenen Grundstück oder im Garten. Am Ende der Badesaison stellt sich häufig die Frage – Wohin mit dem ausgedienten Wasser?
Grundsätzlich ist die Einleitung von Abwasser in oberirdische Gewässer so gering wie möglich zu halten und eine Gefährdung des Grundwassers ist zu vermeiden. Badewasser wird in der Regel mit chemischen Zusätzen wie Chlor behandelt, um es zu desinfizieren und sauber zu halten. Flockungsmittel verhindern die Trübung des Wassers, andere die Algenbildung.
Ein Einleiten von Poolabwasser, bzw. mit chemischen Zusätzen behandeltem Wasser, in oberirdische Gewässer oder das Grundwasser ist eine Gewässerbenutzung und somit grundsätzlich erlaubnispflichtig, sofern Versickerungsanlagen oder Stoffe zur Wasseraufbereitung eingesetzt werden. Liegt keine Erlaubnis vor, ist das Poolwasser dem zuständigen Abwasserzweckverband zu überlassen.
Detaillierte Hinweise sowie eine Checkliste für weitere Anträge finden Sie hier:
Merkblatt Vogtlandkreis - Hinweise zur Einleitung von Poolwasser
Die Veröffentlichung des Merkblattes Poolwasser erfolgt mit folgendem Hinweis: Urheber des Merkblattes ist: Landratsamt Vogtlandkreis, Geschäftsbereich II Amt für Umwelt – SG Wasserwirtschaft/Wasserrecht, Postplatz 5, 08523 Plauen; Das Einverständnis zur Veröffentlichung liegt seitens des Urhebers vor.
Weitere Informationen zum Thema finden Sie auch unter:
https://www.umweltbundesamt.de/schwimmbeckenhygiene-entsorgung-von-poolwasser