Neuanschluss
Ansprechpartner
Die Fachabteilung für Neuanschlüsse in Trink- und Abwasser berät Sie gerne zu allen Belangen zur Herstellung von Trinkwasser-, Abwasser- und Regenwasser- Neuanschlüssen.
Herr Schletz
Anschrift:
Hammerstraße 28
08523 Plauen
Telefon:
03741-402 -150
E-Mail:
anschlusswesen@zwav.de
Herr Pfante
Anschrift:
Hammerstraße 28
08523 Plauen
Telefon:
03741-402 -155
Leistungen:
- Beratung zu allen Fragen des Anschlusses an das öffentliche Trink- und Abwassernetz
- Abstimmungen und Festlegungen zur Leitungsführung
- Beratung zu Grundstücksentwässerungsanlagen und Niederschlagswasserbeseitigung
- Bearbeitung von Bauvorhaben und Erteilung grundsätzlicher Zustimmungen
- Ausfertigung der Anschlussverträge
- Veranlassen Tiefbau im öffentlichen Bereich
- Finale Inbetriebsetzung der Anschlüsse inkl. Einbau des Hauptwasserzählers
Die Preise für Neuanschlüsse finden Sie in den Preislisten, diese richten sich nach dem Leistungsaufwand.
Bauablauf
Überblick zum Bauablauf
- Bauvoranfrage / techn. Stellungnahme zur Ver- und Entsorgung inklusive Löschwasserbereitstellung für das geplante Bauobjekt beim ZWAV stellen
- Nach grundsätzlicher Zustimmung zur Anschlussmöglichkeit "Antrag zur Herstellung eines Hausanschlusses" stellen. (Formular Nr.1)
- Durch den ZWAV werden Anschlussverträge gefertigt und ein ggf. zu zahlender Baukostenzuschuss (BKZ) ermittelt.
- Nach Rücksendung eines unterschriebenen Vertragsexemplares an uns wird der BKZ in Rechnung gestellt.
- Vor dem unmittelbaren Baubeginn sind Schachterlaubnisscheine zu beantragen. (Formular Schachtschein)
- Örtliche Bauabsprachen zur Leitungstrassierung und dem Herstellungszeitraum sind mit dem zuständigen Meisterbereich und dem verantwortlichen Tiefbauunternehmen zu treffen.
- Bei Bedarf: gesonderte Bauwasserversorgung, Anschluss durch TW-Meisterbeich (Formular Nr. 3)
- Für die Herstellung der Trinkwasserhausinstallation (Kundenanlage) ist ein eingetragenes Installationsunternehmen zu beauftragen. Eine Übersicht von Vertragsfirmen beim ZWAV finden Sie im "Installateurverzeichnis".
- Nach Verlegung der Schmutzwasserleitungen auf dem Kundengrundstück, beauftragt dieser eine Dichtheitsprüfung nach DIN EN 1610 bei einer dafür zertifizierten Firma.
- Nach Fertigstellung der Anschlüsse erfolgt eine Bauabnahme und die Anmeldung zur Inbetriebsetzung durch die Installationsfirma. (Formular Nr. 11)
- Mit der Inbetriebsetzung ist der Anschluss vollumfänglich nutzungsfähig.
Merkblatt & Formulare
- Übersicht Bauablauf mit Links
- Nr. 1 - Antrag auf Herstellung eines Hausanschlusses (105 KB online ausfüllbar)
- Erlaubnisschein für Erdarbeiten (Schachtschein) (62 KB)
- Nr. 3 - Auftrag für Nebenleistungen (730 KB online ausfüllbar)
(Auswechslung, Reparatur, Umverlegung, Bauwasseranschluss usw.) - Nr. 11 - Anmeldung einer Trinkwasseranlage (445 KB online ausfüllbar)
Was ist eine Standortvoranfrage?
Schon bei der Planung eines Bauvorhabens sollte der Bauherr, der beauftragte Planer oder Architekt einen Antrag auf Prüfung der Versorgung eines Grundstückes mit Trinkwasser, kurz Standortvoranfrage, stellen. Dies erfolgt beim ZWAV als formloser Antrag zur technischen Stelllungsnahme, direkt an unser Anschlusswesen.
Der Wasserversorger entscheidet nun, ob ein Anschluss an das Leitungsnetz möglich ist, wo er angebunden werden kann und welche Besonderheiten zu beachten sind (z.B. Bau eines Wasserzählerschachtes, Leitungsverstärkungen u.ä.). Der Antrag sollte rechtzeitig gestellt werden, da die sogenannte Standortvoranfrage i. d. R. Bestandteil der Unterlagen für die Baugenehmigung ist. Auch das Wasserversorgungsunternehmen benötigt für die Bearbeitung eine gewisse Zeit.
Bitte beachten sie unsere Hinweise sowie die verlinkten Details auf dieser Seite, ua. unter Bauablauf.
Wie beantrage ich einen Hausanschluss?
Ist geklärt, dass das Bauvorhaben mit Trinkwasser versorgt werden kann, wird im nächsten Schritt der konkrete Hausanschluss beantragt. Meist macht dies der Bauherr, nachdem die Baugenehmigung erteilt wurde. Mit dem Antrag auf Herstellung eines Hausanschlusses wird die eigentliche Verlegung beantragt. Der Wasserversorger ermittelt dann die Trasse für den Hausanschluss, die Lage des Wasserzählers, mögliche Eigenleistungen und nicht zuletzt den konkreten Preis für den Anschluss.
Wer legt die genaue Leitungsführung fest?
Die Trasse für die Leitungen wird zwischen dem Bauherrn und den zuständigen Mitarbeitern des Wasserversorgers abgestimmt. Dabei müssen die örtlichen Gegebenheiten und der Baugrund berücksichtigt werden. Bereits bei der Planung deines Bauvorhabens sollte man über den künftigen Verlauf der Leitungen nachdenken. Der Hausanschlussraum beispielsweise, gehört möglichst nah an den Anbindepunkt zum Leitungsnetz des Wasserversorgers. Schon aus diesem Grunde empfiehlt sich eine frühzeitige Standortvoranfrage.
Es ist sinnvoll, einen gemeinsamen Hausanschlussraum für alle Anschlüsse vorzusehen. Der Raum muss trocken, begehbar und frostfrei sein.
Was gehört alles zur Trinkwasser- Hausinstallation?
Die Trinkwasser-Hausinstallation wird auch als Kundenanlage bezeichnet. Dazu gehören alle Leitungen und Anlagen, die hinter dem Hauptabsperrventil liegen. Davon ausgenommen ist lediglich der Wasserzähler, der Eigentum des Wasserversorgers ist. Der Einbau, der regelmäßige Austausch und der eventuelle Ausbau des Wasserzählers sind Aufgabe des Wasserversorgers. Er bestimmt auch Art und Größe der Wasserzähler sowie wo er installiert wird.
Bis zum Wasserzähler ist der ZWAV verantwortlich. Die Trinkwasserhausinstallation beginnend nach dem Wasserzähler befindet sich in verantwortlichkeit des Grundstückseigentümers, dieser muss Betriebssicherheit, Gebrauchstauglichkeit und Funktionssicherheit gewährleisten. Westentliche Änderung an der Trinkwasserhausinstallation dürfen gemäß der Verordnung zur Wasserversorgung (AVBWasserV) (§ 12 Abs. 2) nur durch ein im Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragenes Fachunternehmen ausgeführt werden.
Kann ich mein Haus selbst an das Trinkwassernetz anschließen?
Die Trinkwasser-Hausinstallation muss ein Installationsunternehmen durchführen, das im entsprechenden Verzeichnis eines Wasserversorgers eingetragen ist. Nur so ist gewährleistet, dass die gesetzlichen und behördlichen Bestimmungen sowie die anerkannten Regeln der Technik (DIN 1988 neu und EN 1717) beachtet werden.
Sobald der Vertragsinstallateur die Trinkwasser-Hausinstallation fertiggestellt und dies dem Wasserversorger gemeldet hat, kann der Wasserzähler montiert und der Anschluss in Betrieb genommen werden.
Westentliche Änderung an der Trinkwasserhausinstallation dürfen gemäß der Verordnung zur Wasserversorgung (AVBWasserV) (§ 12 Abs. 2) nur durch ein im Installateurverzeichnis eines Wasserversorgungsunternehmens eingetragenes Fachunternehmen ausgeführt werden.
Woher kommt mein Wasser während der Bauzeit?
Wichtig: Klärung vor Baubeginn, ob ein vorübergehender Bauwasser-Anschluss benötigt wird, bis der Trinkwasserhausanschluss fertiggestellt ist. Das sogenannte Bauwasser kann z. B. über die künftige Hausanschlussleitung oder über ein Standrohr auf einem nahegelegenen Unterflurhydranten bereitgestellt werden. Die genutzte Wassermenge wird, wie beim Hausanschluss, über einen Zähler ermittelt. Der Anschluss muss während der gesamten Bauzeit vor Beschädigung, Frosteinwirkung o. ä. gesichert werden. Wie die Versorgung während der Bauzeit erfolgen kann und welche Kosten dafür anfallen, weiß der zuständige Wasserversorger.
Wieviel kostet das alles?
Je nach geltenden Bestimmungen (Satzung oder Anschlussbedingungen) des Wasserversorgers trägt der Kunde oder das Wasserversorgungsunternehmen die Kosten für den Hausanschluss sowie ggf. einen einmaligen Beitrag (Baukostenzuschuss oder Anschlussbeitrag). Die Genehmigungen, Erlaubnisse und Zustimmungen, die für den Hausanschluss erforderlich sind, muss der Anschlussnehmer (Bauherr) im Vorfeld in jedem Fall auf eigene Kosten einholen.
Was muss ich bei Erneuern oder Stilllegen der Leitung beachten?
Der Hausanschluss muss erneuert werden? Wegen Leerstand wird über einen längeren Zeitraum kein Trinkwasser benötigt? Oder das Haus soll gar abgerissen werden? In solchen Sonderfällen sollte der Wasserversorger rechtzeitig informiert werden.
Nr. 4 - Auftrag zur Anschlussstilllegung bzw. Wiederinbetriebnahme (240 KB online ausfüllbar)