Checkliste für Bauherren
Wie komme ich als Bauwilliger zu einem Anschluss für Trinkwasser, Abwasser, Niederschlagswasser? Hier finden Bauherren einen Überblick zu Anträgen, Anfragen und Genehmigungen rund um den Bauablauf:
- Bauvoranfrage / techn. Stellungnahme zur Ver- und Entsorgung inklusive Löschwasserbereitstellung für das geplante Bauobjekt beim ZWAV stellen.
- Nach einer grundsätzlichen Zustimmung zur Anschlussmöglichkeit den "Antrag zur Herstellung eines Hausanschlusses für Trink- und Abwasser" stellen.
- Durch den ZWAV werden Anschlussverträge gefertigt und ein ggf. zu zahlender Baukostenzuschuss (BKZ) ermittelt.
- Nach der Rücksendung eines unterschriebenen Vertragsexemplares an uns wird der BKZ in Rechnung gestellt.
- Nach dessen Bezahlung steht dem Bauvorhaben nichts mehr im Wege.
- Spätestens vor dem unmittelbaren Baubeginn sind Schachterlaubnisscheine zu beantragen.
- Örtliche Bauabsprachen zur Leitungstrassierung und dem Herstellungszeitraum sind mit dem zuständigen Meisterbereich und dem verantwortlichen Tiefbauunternehmen zu treffen.
- Wichtig könnte zusätzlich sein, ob eine gesonderte Bauwasserversorgung notwendig ist. Dafür wäre ein gesonderter Auftrag an den ZWAV zu stellen.
- Für die Herstellung der Trinkwasserhausinstallation (Kundenanlage) ist ein eingetragenes Installationsunternehmen zu beauftragen. Eine Übersicht von Vertragsfirmen beim ZWAV finden Sie im "Installateurverzeichnis".
- Nach Fertigstellung der Anschlüsse erfolgt eine Bauabnahme und die Anmeldung zur Inbetriebsetzung durch die Installationsfirma.
- Mit der Inbetriebsetzung ist der Anschluss vollumfänglich nutzungsfähig.
Die Rechtsrundlagen für die ständige Nutzung des Wasseranschlusses bildet die AVBWasserV, die Rumpfsatzung und die "Ergänzenden Bedingungen" des ZWAV. Für den Abwasseranschluss gelten die "Abwasserentsorgungsbedingungen (AEB)" und die Rumpfsatzung des ZWAV. Hier finden Sie den Antrag für die Herstellung eines Hausneuanschlusses: