ZWAV Aktuelles

Badeverbot in Talsperren

An den 23 sächsischen Talsperren sind verschiedene Schutzzonen ausgewiesen. Hier ist geregelt, welche Aktivitäten wo erlaubt sind. Die schärfsten Einschränkungen gelten in der Schutzzone I. Hier dürfen die offiziellen Wege nicht verlassen werden und somit die direkte Uferlinie um die Talsperren auch nicht betreten werden.

Im Vogtland betrifft das drei Trinkwassertalsperren: Muldenberg (Wasserwerk Muldenberg), Dröda(Wasserwerk Großzöbern) und Werda (Wasserwerk Werda).  Aus diesen Talsperren erhalten die drei großen Wasserwerke ihr Rohwasser, das dann durch den ZWAV aufbereitet an alle Abnehmer des Vogtlandes verteilt wird.

Trinkwasser- Schutzzonen sind auch für die ZWAV-eigenen Quellgebiete ausgewiesen. Auch hier gelten verschiedenste Nutzungseinschränkungen, wie z.B. ein Verbot von Viehhaltung oder die Ausbringung von Dünge- und Pflanzenschutzmitteln.

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