Wartungspflicht für Kleinkläranlagen
Häusliche biologische Kleinkläranlagen unterliegen im Betrieb einer Wartungspflicht. Auch der ZWAV als zertifiziertes Unternehmen bietet die Wartung Ihrer biologischen Kleinkläranlage an.
Im Vogtland sind derzeit rund 13 500 Kleinkläranlagen in Betrieb. Diese arbeiten mit höchst unterschiedlichen technischen Verfahren. Die drei gebräuchlichsten sind SBR- Anlagen mit reinem Anteil von 70 %, Wirbelschwebebett Anlagen und Festbettanlagen. Daneben gibt es rund 50 Pflanzenkläranlagen und 40 bis 50 Scheibentauchkörperanlagen. Aber auch häusliche biologische Kleinkläranlagen die nach dem Belebungsverfahren, als Bodentropfkörperanlagen oder als Tropfkörperanlagen sind in Betrieb. Die letzten drei aber eher in Ausnahmefällen und geringer Stückzahl.
Für Anlagen, die ab 2005 in Betrieb gegangen sind, reichen meist zwei Anlagenwartungen. Anlagen, die älteren Baudatums sind, brauchen manchmal eine dritte Wartung. Das wird in der Bauartzulassung der verbauten Anlagen dokumentiert und durch die Anlagenhersteller festgelegt. Die Häufigkeit richtet sich nach Anlagentyp und Baujahr der betriebenen Anlagen. Eine bis drei Wartungen sind möglich, wobei der Gesetzgeber von einem halbjährlichen Wartungsintervall ausgeht.
Eine ausführliche Beschreibung aller notwendigen Arbeiter zur Wasrtung einer Kleinkläranlage finden sie unter: Abwasser/Wartung