Aktuelle Coronaschutzmaßnahmen beim ZWAV
Ab Mittwoch, 24.11.2021 gilt für alle betrieblichen Einrichtungen des ZWAV die 3G-Regel. Das heißt, ab sofort dürfen Betriebsräume nur noch betreten werden, wenn ein Nachweis (geimpft, genesen, getestet) vom jeweiligen Besucher erbracht wurde.
Dabei werden nur Testergebnisse anerkannt, die beim Besuch nicht älter als 24 Stunden (bei einem PVR-Test nicht älter als 48 Stunden) sind und in einem offiziellen Testcenter oder einer ähnlichen Einrichtung durchgeführt wurden.
Bei einem vereinbarten Besuchstermin in Räumlichkeiten des ZWAV hat sich jeder Besucher zur Kontaktnachverfolgung zusätzlich im Kundenbüro, Hammerstraße 28 mit dem ausliegenden Formular zu registrieren.
Diese Maßnahmen gelten so lange, bis mit der Sächsischen Corona-Schutzverordnung anderes festgelegt wird, oder diese Verfügungen aufgehoben werden.