Online-Service

Erweiterte Onlinenutzung
Ab sofort bietet der ZWAV seinen Kunden weitere Serviceleistungen im Onlinebereich an. Folgende Aufträge sind ab sofort auch online ausführbar:
- Zählerstandserfassung
- Einzugsermächtigung und Sepa Lastschriftmandat
- Änderung von Kundendaten
- Änderung von Abschlagszahlungen
- Erstattung von Guthaben
Zählerstandserfassung Jahresablesung

Für die Jahresablesung des Wasserzählers stellen wir Ihnen folgendes Onlineformular zur einfachen und schnellen Erfassung der Daten zur Verfügung.
Mit der Nutzung des Formulars ermöglichen Sie uns eine schnelle und effiziente Abwicklung der Zählerstandserfassung.
So funktioniert die Selbstablesung:
- Lesen Sie den Zählerstand ab
- Tragen Sie Ihre Kunden- und Zählernummer ein (entsprechend der Ablesekarte)
- Drücken Sie <Enter> oder den Schalter <Stand eingeben>
- Tragen Sie den Zählerstand im folgenden Formular ein. Hinweis: Als Ablesedatum wird immer das aktuelle Datum verwendet, bei Gärten der 31.12.
- Geben Sie optional Ihre E-Mail-Adresse ein, dann erhalten sie per E-Mail einen Ablesebeleg.
Einzugsermächtigung und Sepa-Lastschriftmandat

1. Einzugsermächtigung: Ich ermächtige den ZWAV widerruflich die von mir zu entrichtenden Zahlungen bei Fälligkeit durch Lastschrift von meinem Konto einzuziehen.
2. SEPA-Lastschriftmandat: Zugleich weise ich mein Kreditinstitut an, die vom ZWAV gezogenen Lastschriften einzulösen. Hinweis: Ich kann innerhalb von 8 Wochen, beginnend mit dem Belastungsdatum, die Erstattung des belasteten Betrages verlangen. Es gelten dabei die mit meinem Kreditinstitut vereinbarten Bedingungen.
Änderung von Kundendaten

Bei Ihnen hat sich etwas in Ihren persönlichen Daten verändert?
Mit diesem Formular können Sie uns alle Veränderungen schnell und einfach mitteilen.
Bei Kundenwechsel oder Änderung des Rechnungsempfängers benutzen Sie bitte das Downloadformular.
Änderung Ihrer Abschlagszahlungen

Die Höhe des jeweiligen Abschlagsbetrages für Wasser und Abwasser wird anhand der entsprechenden im Vorjahr verbrauchten Mengen bzw. der entstandenen Gebühr ermittelt und festgelegt. Möchten Sie die Höhe der Abschläge ändern, teilen Sie uns dies einfach online mit.
Für eine Senkung des Abschlagsbetrages bedarf es einer vorherigen Prüfung. Dafür geben Sie bitte eine kurze Begründung ab (zum Beispiel Änderungen der im Haushalt lebenden Personenzahl auf x Personen, der aktuelle Zählerstand oder ähnliches). Wir werden Ihnen innerhalb von einigen Tagen eine Abschlagsmitteilung zusenden.
Erstattung von Guthaben

Sie bekommen von uns ein Guthaben erstattet?
Füllen Sie einfach dieses Formular aus und wir überweisen Ihnen das Guthaben umgehend auf Ihr Konto.