Kleineinleiterabgabe
Für die Einleitung von Abwasser in ein Gewässer oder in den Untergrund (Versickerung) erhebt der Freistaat Sachsen eine Abwasserabgabe. Im Folgenden finden Sie geltende Verordnungen und Hinweise:
24h Notfalldienst: 03741 4020
Für die Einleitung von Abwasser in ein Gewässer oder in den Untergrund (Versickerung) erhebt der Freistaat Sachsen eine Abwasserabgabe. Im Folgenden finden Sie geltende Verordnungen und Hinweise: