Dichtheitsprüfung
Alles dicht bei Ihrer Kleinkläranlage?
Bauherren aufgepasst! Abwasser in Sachsen soll bis 2015 klar sein. Dafür müssen viele Bewohner mit dezentraler Abwasserentsorgung eine häusliche biologische Kleinkläranlage (KKA) bauen. Allein im Vogtland sind es noch geschätzte 12.000 Anlagen, die zu errichten sind. Um die möglichen Fördergelder zu bekommen, muss beim Bau einiges beachtet werden. Zwingend notwendig ist nach Baufertigstellung eine Dichtheitsprüfung der Kläranlage. Diese muss vor der Inbetriebnahme durchgeführt werden.
So läuft die Dichtheitsprüfung ab
Aufgaben für den Bauherrn:
- Der Bauherr beantragt die Dichtheitsprüfung und vereinbart einen Prüftermin.
- Die Kläranlage muss fertiggestellt und die Baugrube bis zur Oberkante des Konus verfüllt sein.
- Die Kläranlage (aus Beton) sollte 24 Stunden vor der Prüfung mit Klarwasser gefüllt sein.
- Eine Befahrbarkeit bis in die Grubennähe für Prüffahrzeug muss hergestellt sein.
- Für die anstehende Prüfung muss Zulaufwasser zur Verfügung stehen.
Ablauf der Prüfung:
- Alle Zu- und Abläufe werden mit einer Staublase bei ca. 1,5 Bar Druck verschlossen.
- Die Kläranlage wird mit Klarwasser weiter gefüllt und die Zu- und Ablaufrohre 10 cm überstaut.
- Eine Drucksonde wird befestigt und über Kabel mit dem Rechner im Fahrzeug verbunden.
- Die Messung beginnt, indem die Sonde einen Ausgangsdruck (Überstau des Wassers) misst.
- Während der sich anschließenden 30-minütigen Prüfung wird der Druck weiter gemessen.
- Ist alles dicht, bleibt der Überstau und damit der Druck gleich. Sinkender Wasserspiegel hingegen führt zu weniger Druck und deutet auf Undichtheiten hin.
- Vorgegebene Toleranzgrenzen für ein Sinken des Wasserspiegels dürfen nicht überschritten werden.
- Ist das der Fall, gilt die Dichtheitsprüfung als bestanden.
- Das Protokoll zur Prüfung wird erstellt und ist eine wichtige Unterlage zum Erhalt der Fördergelder