Neue Härtebereiche für Trinkwasser

Der Deutsche Bundestag hat die Neufassung des Wasch- und Reinigungsmittelgesetzes beschlossen. Das Gesetz ist am 5. Mai 2007 in Kraft getreten.
Nach §9 des Gesetzes sind die Wasserversorgungsunternehmen verpflichtet, dem Verbraucher die Härtebereiche des Trinkwassers wie folgt anzugeben:

  • Härtebereich weich:
    weniger als 1,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht bis 8,4 °dH)
  • Härtebereich mittel:
    1,5 bis 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht 8,4 bis 14 °dH)
  • Härtebereich hart:
    mehr als 2,5 Millimol Calciumcarbonat je Liter (entspricht mehr als 14 °dH)

Diese drei neuen Härtebereiche beruhen auf europäischem Recht und lösen die alten vier Bereiche ab.
Die EG-Detergenzien-Verordnung verpflichtet die Waschmittelhersteller zur Angabe von Dosierempfehlungen für diese drei Härtebereiche.

Die Wasserversorgungsunternehmen haben dem Verbraucher den Härtebereich mindestens einmal jährlich, ferner bei jeder nicht nur vorübergehenden Änderung des Härtebereiches in wirksamer Form mitzuteilen.

Eine Ortsübersicht mit der jeweiligen Wasserhärte finden Sie in der Rubrik "Wasserqualität". Auch im Kundencenter des ZWAV erfahren sie die Wasserhärte. Eingetragene Vertragsinstallateure haben darüber hinaus Aufkleber zu Wasserhärtebereichen kostenfrei zur Verfügung.