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Trockenheit - Wasserentnahme aus öffentlichen Gewässern wird eingeschränkt

Mit sofortiger Wirkung ist somit die maschinelle Wasserentnahme verboten. Die nach den derzeitigen Wetterprognosen fehlenden Niederschläge würden den Wasserständen deutlich zusetzen. Werden bei Kontrollen Ordnungswidrigkeiten festgestellt und das Abpumpverbot missachtet, wird ein Bußgeld verhängt, das mindestens 50 Euro beträgt, so heißt es aus dem Landratsamt.

Die Trinkwasserversorgung der Bevölkerung ist hingegen vollumfänglich gesichert. Die vogtländischen Trinkwassertalsperren sind gut gefüllt. Wer dazu Näheres erfahren möchte, der findet das unter "Landestalsperrenzentrale" viele interessante Informationen.

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