Aktuelles zur Förderung bei biologischen Kleinkläranlagen
Einwohner, die ihr Abwasser über dezentrale, private Abwasseranlagen (Kleinkläranlagen und abflusslose Gruben) entsorgen und noch umrüsten müssen haben in bestimmten Ausnahmefällen und nach Einzelfallprüfung noch geringe Möglichkeiten auf eine Förderung.
Die Frist zur Umrüstung endete am 31. Dezember 2015. Für bestimmte Ausnahmefälle, die nachweislich unverschuldet ihre Kleinkläranlage bis Ende 2015 nicht auf den Stand der Technik bringen konnten, wird ausnahmsweise auch noch nach der neuen Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft – RL SWW/2016 im Jahr 2016 eine Förderung gewährt. Einwohner, die eine Förderung im Jahr 2016 begehren, sollten sich dazu mit dem ZWAV und der Sächsischen Aufbaubank abstimmen.
https://publikationen.sachsen.de/bdb/artikel/11563/documents/35778