Analysen-TVO

TVO, PFAS, BPA und andere Akronyme

Die Belastung des Trinkwassers in Deutschland ist generell gering. Regelmäßig taucht es als wichtigstes Lebensmittel in Mediendiskursen auf. Meist ist hierbei die Rede von gefährdenden Chemikalien, Gefahr für den Menschen und der Sicherheit des Wassers.
Trinkwasser ist unser am strengsten kontrolliertes Lebensmittel. Die Richtlinien zu Qualität und Transparenz werden immer schärfer. Dies betrifft nicht nur Umweltchemie, sondern auch natürliche Stoffe. Die wichtigsten Zusammenhänge zu medialen und rechtlichen Sachverhalten haben wir hier für Sie aufbereitet.

Abschließend finden Sie eine Reihe von Übersichten zu Prüfergebnissen unseres regionalen Wassers zum Download im PDF Format.

Was bestimmt unsere Wasserqualität und in welchem Rahmen?

Die deutsche Trinkwasserverordnung (TrinkwV, TVO) in ihrer aktuellen, umfassend novellierten Fassung von 2023 ist seit dem 24. Juni 2023 gültig und setzt die EU-Trinkwasserrichtlinie 2020/2184 um, um die Wasserqualität zu verbessern und Verbraucher besser zu schützen; mit neuen Grenzwerten, erhöhtem Fokus auf Risikoanalyse und der Pflicht zum Ausbau von Bleirohren bis Januar 2026.

  • Risikobasierter Trinkwasserschutz mit Qualitätskontrollen und Verantwortung im gesamten Prozess
  • Pflichten für Wasserversorger, Betreiber von Trinkwasserinstallationen und Überwachungsbehörden
  • Viele neue Analyse- Parameter und verschärfte Grenzwerte

Strengere Grenzwerte gelten für:

  • Blei auf 0,005 mg/L (bisher 0,01 mg/L), gültig ab 12.01.2028
  • Arsen auf 0,0040 mg/L (bisher 0,010 mg/L), gültig ab 12.01. 2036 (neu in Betrieb genommene Anlagen ab 12.01.2028)
  • Chrom 0,025 mg/L (bisher 0,05 mg/L), weitere Herabsenkung zum 12.01.2030 auf 0,0050 mg/L
  • Maßnahmen verringern Legionellenbelastung - ab sofort, beim Erreichen des techn. Maßnahmenwerts von 100 KBE/100 Milliliter Trinkwasser

Neue Parameter:

  • Per- und Polyfluorierte Alkylsubstanzen (PFAS): als Summe PFAS-20, Grenzwert 0,00010 mg/L (gültig ab 12.01.2026) 
    und Summe PFAS-4, Grenzwert 0,000020 mg/L, gültig ab 12.01.2028
  • Chlorit: Grenzwert 0,20 mg/L
  • Chlorat: Grenzwert 0,070 mg/L
  • Halogenessigsäuren (HAA-5): Grenzwert 0,060 mg/L, gültig ab 12. 01.2026
  • Bisphenol A: Grenzwert 0,0025 mg/L, gültig ab 12.01.2024
  • Microcystin-LR: Grenzwert 0,0010 mg/L Cyanobakterien-Toxin, Untersuchungspflicht nur bei Algenblüte, gültig ab 12.01.2026
  • Indikatorparameter somatische Coliphagen: Referenzwert 50 PFU pro 100 ml (Rohwasseruntersuchung Oberflächengewässer) Betriebsparameter Trübung bei Anwendung eines Filtrationsverfahrens
Symbolbild Laboruntersuchung

Wie prüfen die Trinkwasserversorger?

Wir als Versorger sind für die Versorgung, Aufbereitung und Rohrnetz, bis zur Hausinstallation verantwortlich. Die Beprobungen finden entsprechend regelmäßig in den Netzgebieten auf die in der TVO festgelegten Parameter durch das Labor der Südsachsenwasser GmbH statt.

Dabei wird die Qualität während des gesamten Prozesses untersucht, von Quellen und Rohwasser über die Aufbereitungs- und Speicheranlagen, bis zum Reinwasser im Verteilnetz. So können potenzielle Risiken und Gefahren frühzeitig erkannt werden. Der Untersuchungsplan wird in Abstimmung mit dem zuständigen Gesundheitsamt im Detail festgelegt. 

Auf ein paar Begriffe gehen wir nun im Detail ein:

  • PFAS, Per- und Polyfluorierte Alkylsubstanzen: Für alle Wasserfassungen und Werke in Ein- und Ausgang fanden in 2024 mehrfach Beprobungen statt. Alle Proben lagen hierbei weit unter den Grenzwerten. Nach Auswertung der Messdaten mit dem Gesundheitsamt wurde festgelegt, dass der Beprobungsumfang auf das notwendige Maß nach TVO zurückgefahren wird. Seit 2025 werden alle PFAS Werte am Wasserwerksausgang gemessen, bevor das Reinwasser ins Versorgungsnetz gelangt. Download Übersicht der Beprobungen.
  • Bisphenol A, BPA: In unserem Versorgungsgebiet wird keine Epoxidharzbeschichtung im Trinkwassernetz eingesetzt. In 2024 wurde darüber hinaus im gesamten Netz umfangreich beprobt. Wir befinden uns weit unter Nachweisgrenze. Download Übersicht der Beprobungen.
    Auch Inliner im Verbandsgebiet bestehen aus dem Material PE, wobei keine Ausspülgefahr vorliegt. Weitere Materialien sind PVC, Stahl, Guss oder Asbestzement, welche im Trinkwassernetz gemeinhin unbedenklich sind. Im Rahmen der Hausinstallationen sind BPA belastete Materialien allerdings bedenklich – va. bei warmem Wasser kann dieses ausgespült werden.
  • Trifluoracetat (TFA) ist als Umweltchemikalie ähnlich den PFAS einzuordnen. Es gibt keinen mikrobiologischen Zusammenhang. Momentan gibt es in der Trinkwasserverordnung einen Leitwert von 60µg/l und keine Pflicht zur turnusmäßigen Kontrolle. Eine Kontrolle 2022 ergab in allen Wasserwerksausgängen unserer drei Talsperren einen Wert unter der Nachweisgrenze (< 1 µg/l).
  • Chlorit (bei Einsatz von Chlordioxid im Wasserversorgungsgebiet Oelsnitz) und somatische Coliphagen (Flußaufbereitung Floßteich) werden an den betreffenden Stellen untersucht.
  • Microcystin LR: Tests sind in unseren Fassungen nicht notwendig, da es sich um ein Produkt der Blaualge handelt. Dies betrifft damit Oberflächengewässer und ist für Talsperren relevant. Die ermittelten Werte finden Sie in den Vollanalysen der Talsperrengewässer in der Download Liste.
  • Halogenessigsäuren entstehen bei der Wasserdesinfektion durch die Reaktion von chlorbasierten Desinfektionsmitteln mit organischen Stoffen im Rohwasser. In 2024 wurden diese in unseren Fassungen umfangreich beprobt (Download Übersicht der Beprobungen). Alle HAA Werte finden Sie auch in den Vollanalysen der Talsperrengewässer. Die Messwerte liegen allesamt <0,0030 mg/l.

Ist Rohwasser gleich Rohwasser?
Die Rohwassergüte in Deutschland ist regional sehr unterschiedlich. Auch die Herkunft des Rohwassers spielt hierbei eine Rolle. Im Vogtland wird das Rohwasser aus eigenen Vorkommen und Quellen sowie den Trinkwassertalsperren gewonnen. PFAS Belastungen beispielsweise sind überwiegend in den alten Bundesländern ein großes Thema. Uferfiltrate und die Aufbereitung des Trinkwassers aus Flusswasser führen dazu, dass hier weit mehr mit Rückständen und Umweltchemikalien zu kämpfen ist. Hauptbelastungen sind Landwirtschaft und Industrie.
In eigener Sache rufen wir dazu auf, Wasserverschmutzung zu vermeiden. Sauberes Trinkwasser geht uns alle an. 

Erfahren Sie hier mehr

Ein Wort zu Risikobewertungen – ein Ausblick
Risikobasierte Bewertungen der Wasserversorgungsanlagen betreffen Ist Stand und potenzielle zukünftige Entwicklungen. In 2025 führten wir umfassende Gefährdungsanalysen für die Trinkwasser Einzugsgebiete durch. Für Verteilnetz und Werke dauern die Untersuchungen bis vss. 2029 an. Mit hinein spielen ua. Nutzungsarten für Flächen (Straßen, Landwirtschaft, Industrie) mit entsprechenden Gefährdungskatalogen und Schadenseintrittwahrscheinlichkeiten. Im Ergebnis entsteht eine umfassende Präventive Sicherheitsplanung.

Risiken und Informationspflichten

Die TVO enthält auch Informationspflichten der Versorger gegenüber den betroffenen Verbrauchern. Hierzu gehört die Wasserhärte ebenso wie die Beschaffenheit des Wassers. Für den Vogtlandkreis informieren wir umfassend über das bdew Portal und unsere eigene Website:

Wasserqualität

PFAS sind seit 2025 nicht in unseren Vollanalysen aufgeführt. Die Messwerte am Wasserwerksausgang werden kontinuierlich überwacht und befinden sich im Verbandsgebiet weit unter den festgelegten Grenzwerten. Sollte es zu einem Anstieg kommen sind geeignete Maßnahmen (wie Aktivkohlefilter) zu ergreifen sowie die Verbraucher zu informieren.
Eine Übersicht zu den in 2025 ermittelten Werten und Parameter laut TVO finden sie in der Download Liste.

Medikamentenrückstände bzw. Arzneistoffe sind bei unseren Analysen nicht mit im Beprobungsumfang, da es keine Untersuchungspflicht entsprechend der Trinkwasserverordnung gibt. Das für das Vogtland zuständige Prüflabor informiert, dass ebenfalls in den Talsperrenwässern keine Arzneimittelrückstände vorhanden sind. Beispielhaft finden sie hier die Prüfberichte der Wasserwerke der vogtländischen Talsperren.