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Föderung für Abwasser neu geregelt

Umrüstung und Neubau von Kleinkläranlagen werden vom Freistaat auch nach dem 31. Dezember 2015 unterstützt. Voraussetzung ist, dass der Grundstücksbesitzer die vorgeschriebene Anpassung unverschuldet erst 2016 vornehmen kann. Die neue Förderrichtlinie Siedlungswasserwirtschaft (RL SWW/2016) wurde am 8. Dezember vom Kabinett beschlossen.

"Diese Übergangsregelung wird zum Beispiel Grundstückseigentümern helfen, die eine Kleinkläranlage rechtzeitig bestellt haben, aber noch immer auf Lieferung oder Anschluss warten", so Umweltminister Thomas Schmidt. "In solchen Fällen soll das Überschreiten der Frist nicht zu Lasten der Betroffenen gehen".

Für 95 Prozent der Sachsen wird zum Jahresende der Stand der Technik bei der Abwasserentsorgung erreicht sein. "Der Freistaat hat die nötigen Investitionen in kommunale Kläranlagen seit der Wiedervereinigung mit rund vier Milliarden Euro unterstützt. Weitere 91 Millionen Euro flossen für den dezentralen Bereich, also für Kleinkläranlagen oder abflusslose Gruben", so Schmidt.

(Quelle tv-zwickau)

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