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Gedankenlosigkeit mit schlimmen Folgen

Die Toilette ist kein Müllschlucker. Das vergessen einige Vogtänder, nutzen ihr WC gedankenlos und zweckentfremdet. Das hat für die Abwasserableitung und -reinigung schlimme Folgen. Die Abwassermeister auf den Kläranlagen können ein Lied davon singen, was so alles durch den Kanal angeschwommen kommt. Feststoffe wie Textilien, Windeln, Tuben und Hygieneartikel sind da noch das geringere Übel. Die können nur mühsam wieder mechanisch entfernt werden.

Viel schlimmer sind Stoffe wie Fette, Öle, Säuren und Laugen, Farbreste, Kosmetika und nicht zuletzt übrig gebliebene Arzneimittel. Gerade diese Stoffe enthalten oft schädliche oder giftige Wirkstoffe. Sie belasten das Abwasser stärker als notwendig, schädigen die Bakterien in der biologischen Reinigung und somit die ganze Reinigungskette.

Dieses gedankenlose Handeln ist leider kein Kavaliersdelikt. Nachzulesen ist das in der Abwassersatzung des ZWAV. Dort finden sich unter den Abwasserentsorgungsbedingungen (AEB) im §8 - "Abwassereinleitungen", zahlreiche Stoffe aufgelistet, die nicht in die Abwasseranlagen eingeleitet werden dürfen.

Deshalb: In den Kanal gehören keine Dinge, die die Funktionsfähigkeit oder Unterhaltung behindern, erschweren oder gefährden können. Nicht zuletzt verteuert sich Abwasserreinigung durch nicht ins Abwasser gehörende Fremdstoffe.

Achtloses Entsorgen von Medikamenten und giftigen Chemikalien mit der Toilettenspülung darf es nicht mehr geben!Durch umsichtiges Handeln kann jeder Einzelne dazu beitragen, dass die Abwasserbeseitigung und -reinigung technologisch reibungslos ablaufen kann.

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