Die Selbstablesung der TrinkwasserzählerDie Ablesung der Wasserzähler wird 2011 wieder als Selbstablesung durchgeführt. Jeder Kunde erhält dazu per Post Ende November eine Selbstablesekarte. Jeder Rechnungsempfänger (Hauseigentümer, Abnehmer oder Verwalter) liest seinen aktuellen Zählerstand selbst ab, trägt diesen auf der Karte ein und schickt die Karte an den ZWAV zurück. Besitzer von Wasserzählerschächten erhalten die Ablesekarte bereits im September. Wir bitten alle unsere Wasserkunden um Ihre tatkräftige Unterstützung bei der Ablesung und eine zeitnahe Rücksendung der Ablesekarten.
Die Antwortkarten sind denkbar einfach aufgebaut. Kundennummer, Zählernummer und Adresse sind bereits eingedruckt. Nur der abgelesene Zählerstand und das Ablesedatum müssen eingetragen und die Karte in den nächsten Post-Briefkasten eingeworfen werden. Das Porto zahlt natürlich der ZWAV. Die abgelesenen Zählerstände werden, wie bisher auch, zum 31.12. hochgerechnet. Bitte helfen Sie durch fristgemäße Ablesung und Rücksendung mit, dass die weitere Bearbeitung reibungslos klappt.
Wie funktioniert die Zähler-Selbst-Ablesung?
Fragen zur Ablesung
1. Was habe ich als Kunde von der Selbstablesung? Kein Kunde braucht für die Ablesung extra zu Hause bleiben und auf den Ableser warten. 2. Was ist, wenn ich durch längere Abwesenheit nicht termingerecht ablesen kann? Dann wird der ZWAV aufgrund des Vorjahresverbrauches eine Hochrechnung zum 31.12. vornehmen und diese zur Rechnungserstellung verwenden. 3. Bin ich denn überhaupt verpflichtet die Zähler selber abzulesen? Ja, laut §20 AVBWasserV kann das Versorgungsunternehmen selbst ablesen oder die Ablesung vom Kunden verlangen. 4. Warum liest der ZWAV nicht mehr selbst ab? So wird eine schnellere und kostengünstigere Erfassung der Zählerstände gewährleistet. |

