| Kleinkläranlagen Wartung |
Wartung von KleinkläranlagenSeit dem 01.01.2002 werden vom ZWAV für Gebiete in denen in absehbarer Zeit keine zentrale Abwasserentsorgung kommt, für die Vorbehandlung anfallender Abwässer nur noch vollbiologische Kleinkläranlagen genehmigt. Der Betrieb und die Instandhaltung dieser biologischen Kleinkläranlagen hat entsprechend den Regelungen nach DIN 4261 Teil 4 zu erfolgen. Darin steht unter anderem geschrieben, dass die Wartung grundsätzlich nicht vom Betreiber bzw. Eigentümer selbst, sondern über einen Wartungsvertrag von einer Fachfirma durchzuführen ist. Wir, als eine durch die DWA zertifizierte Fachfirma für die Wasserversorgung und Abwasserentsorgung, bieten einen solchen Vertrag (Mustervertrag) nunmehr an. Lesen Sie sich den Vertragstext in Ruhe durch und nehmen Sie bei Interesse Kontakt zu uns auf.
Zentrale Kläranlage Plauen 08525 Plauen Tel.: 03741-120 8220 E-Mail: kka@zwav.de |

Herr Menz