| Kleinkläranlagen Förderung |
Kundeninformation zur Förderung von Kleinkläranlagen Gem. RL-SWW/2009 vom 04.02.2009Fördergegenstand
Art, Umfang und Höhe der ZuwendungZuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als Zuschüsse in Form einer Festbetragsfinanzierung gewährt. Zuschuss für Bauherren von KleinkläranlagenGrundförderung für den Neubau einer privaten Kleinkläranlage (4 EW): EUR 1.500 Grundförderung für die Nachrüstung einer bestehenden Anlage (4 EW): EUR 1.000 Bei Neubau und Nachrüstung werden für jeden weiteren angeschlossenen Einwohner zusätzlich EUR 150 gewährt. Grundförderung für weitergehende Reinigungsanforderungen an Kleinkläranlagen (4 EW): EUR 300 Der Bau von Kleinkläranlagen, die für die Neuerschließung von Grundstücken im Sinne des Baurechts errichtet wurden (Hausneubau) wird nicht gem. RL-SWW 2009 gefördert! Zuständige StelleBauherren von Kleinkläranlagen wenden sich zur Beratung an ihren zuständigen Aufgabenträger (ZWAV). Der ZWAV nimmt die Interessensbekundung, bzw. den Antrag des Bauherren nach Fertigstellung der Baumaßnahme entgegen und leitet ihn als Sammelantrag an die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB) weiter. VoraussetzungenAntragsberechtigt sind
Zuwendungsvoraussetzungen
VerfahrensablaufBauherren privater Kleinkläranlagen reichen ihre Interessensbekundung bzw. ihren Antrag beim zuständigen Aufgabenträger ein, welcher die Einzelaufträge zusammenfasst und an die SAB weiterleitet. Erforderliche Unterlagen (sind vollständig ausgefüllt beim ZWAV einzureichen)
Frist / DauerEine Zuwendung wird grundsätzlich nur gewährt, wenn die Maßnahme noch nicht begonnen worden ist. Als Maßnahmebeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages zu werten. In begründeten Fällen kann dem vorzeitigen förderunschädlichen Maßnahmebeginn auch rückwirkend bis längstens zum 1. Januar 2006 zugestimmt werden. KostenBei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - fallen keine zusätzlichen Kosten bzw. Gebühren an. Rechtsgrundlage
Hier die Links zu den entsprechenden Seiten der SAB bzw. des SMUL: Ihre Ansprechpartner:Zweckverband Wasser und Abwasser Vogtland Hammerstrasse 28 Herr Pfante Tel.: 03741-402 540 Mail: a.pfante@zwav.de Zuständige Meisterbereiche :Diese Meisterbereiche können Ihnen Auskunft geben, ob Ihr Grundstück bis 2015 zentral erschlossen wird oder dauerhaft dezentral mit einer biologischen Kleinkläranlage zu entwässern ist.
Für fachliche Unterstützung zur Auswahl einer geeigneten Kleinkläranlage sowie zu Fragen der Wartung wenden Sie sich bitte an: Kläranlage Plauen 08525 Plauen Herr Menz Tel.: 03741- 1208220 |

Vorhaben der Abwasserentsorgung, um zu einem guten chemischen und ökologischen Gewässerzustand beizutragen.