Kleinkläranlagen Förderung

Kundeninformation zur Förderung von Kleinkläranlagen Gem. RL-SWW/2009 vom 04.02.2009

Fördergegenstand

Vorhaben der Abwasserentsorgung, um zu einem guten chemischen und ökologischen Gewässerzustand beizutragen.

Art, Umfang und Höhe der Zuwendung

Zuwendungen werden im Rahmen der Projektförderung als Zuschüsse in Form einer Festbetragsfinanzierung gewährt.

Zuschuss für Bauherren von Kleinkläranlagen

Grundförderung für den Neubau einer privaten Kleinkläranlage (4 EW): EUR 1.500

Grundförderung für die Nachrüstung einer bestehenden Anlage (4 EW): EUR 1.000

Bei Neubau und Nachrüstung werden für jeden weiteren angeschlossenen Einwohner zusätzlich EUR 150 gewährt.

Grundförderung für weitergehende Reinigungsanforderungen an Kleinkläranlagen (4 EW): EUR 300
Für jeden weiteren angeschlossenen Einwohner werden zusätzlich EUR 50 gewährt.

Der Bau von Kleinkläranlagen, die für die Neuerschließung von Grundstücken im Sinne des Baurechts errichtet wurden (Hausneubau) wird nicht gem. RL-SWW 2009 gefördert!

Zuständige Stelle

Bauherren von Kleinkläranlagen wenden sich zur Beratung an ihren zuständigen Aufgabenträger (ZWAV). Der ZWAV nimmt die Interessensbekundung, bzw. den Antrag des Bauherren nach Fertigstellung der Baumaßnahme entgegen und leitet ihn als Sammelantrag an die Sächsische Aufbaubank - Förderbank - (SAB) weiter.

Voraussetzungen

Antragsberechtigt sind

  • Bauherren von Kleinkläranlagen, die nicht Bestandteil der öffentlichen Abwasseranlagen sind.
  • Aufgabenträger der öffentlichen Abwasserbeseitigung für ihre in Verbindung mit der Förderung erbrachten Organisations- und Beratungsleistungen.

Zuwendungsvoraussetzungen

  • Der ZWAV hat nicht öffentlich zu entsorgende Gebiete im Rahmen des Abwasserbeseitigungskonzeptes ausgewiesen.
  • Der ZWAV bestätigt Ihnen, dass Ihr Grundstück nicht an die öffentliche Abwasserentsorgung angeschlossen wird.
  • Es liegt eine wasserrechtliche Erlaubnis oder ein Einleitungsvertrag für die Kleinkläranlage vor.
  • Der ZWAV hat den vorzeitigen förderunschädlichen Baubeginn bei der SAB als Bewilligungsbehörde beantragt, und die Zustimmung der SAB liegt hierzu vor.

Verfahrensablauf

Bauherren privater Kleinkläranlagen reichen ihre Interessensbekundung bzw. ihren Antrag beim zuständigen Aufgabenträger ein, welcher die Einzelaufträge zusammenfasst und an die SAB weiterleitet.

Erforderliche Unterlagen (sind vollständig ausgefüllt beim ZWAV einzureichen)

  • Vor Baubeginn
    • Interessenbekundung
    • die datenschutzrechtliche Einwilligungserklärung
  • Nach Fertigstellung der Kläranlage
    • Antrag auf Gewährung und Auszahlung einer Zuwendung
    • Rechnungen und Zahlungsnachweise
    • Abnahmeprotokoll mit Dichtheitsprüfung der Kleinkläranlage und Rohrleitungen durch den ZWAV
    • Liste der an die Kleinkläranlage angeschlossenen Grundstücke, falls mehr als ein Grundstück angeschlossen ist.
    • Wartungsvertrag
    • Wasserrechtliche Erlaubnis bzw. Einleitungsvertrag

Frist / Dauer

Eine Zuwendung wird grundsätzlich nur gewährt, wenn die Maßnahme noch nicht begonnen worden ist. Als Maßnahmebeginn ist grundsätzlich der Abschluss eines der Ausführung zuzurechnenden Lieferungs- und Leistungsvertrages zu werten. In begründeten Fällen kann dem vorzeitigen förderunschädlichen Maßnahmebeginn auch rückwirkend bis längstens zum 1. Januar 2006 zugestimmt werden.

Kosten

Bei der Sächsischen Aufbaubank - Förderbank - fallen keine zusätzlichen Kosten bzw. Gebühren an.

Rechtsgrundlage

Hier die Links zu den entsprechenden Seiten der SAB bzw. des SMUL:

Ihre Ansprechpartner:

Zweckverband Wasser und Abwasser Vogtland

Hammerstrasse 28
08523 Plauen

Herr Pfante

Tel.: 03741-402 540
Fax: 03741-402 506

Mail: a.pfante@zwav.de
Internet: www.zwav.de

Zuständige Meisterbereiche :

Diese Meisterbereiche können Ihnen Auskunft geben, ob Ihr Grundstück bis 2015 zentral erschlossen wird oder dauerhaft dezentral mit einer biologischen Kleinkläranlage zu entwässern ist.

Meisterbereich Anschrift Ansprechpartner Telefon Fax
Oelsnitz 08606 Oelsnitz
Brückenstrasse 4
Herr Hochbaum 037421-5570 037421-557 70
MB Plauen / Plauen-Land 08523 Plauen
Hammerstrasse 28
Herr Huster 03741-402 525 03741-402 506
Rodewisch 08228 Rodewisch
Alte Lengenfelder Strasse 6a
Herr Böttcher 03744-35170 03744-32065


Welcher Meisterbereich für Ihren Ort zuständig ist, finden Sie auch auf unserer Internetseite unter Abwasser / Meisterbereich

Für fachliche Unterstützung zur Auswahl einer geeigneten Kleinkläranlage sowie zu Fragen der Wartung wenden Sie sich bitte an:

Kläranlage Plauen

08525 Plauen
Elsteruferweg 100

Herr Menz

Tel.: 03741- 1208220
Fax: 03741- 1208210
Mobil: 0151 1470 7396