| Schlammentsorgung |
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Die Entsorgung der Kleinkläranlagen hat regelmäßig, je nach Schlammanfall, zu erfolgen. Mindestens jedoch alle 2 Jahre. Bei biologischen Kleinkläranlagen hat die Schlammentsorgung nach Bedarf zu erfolgen. Der Bedarf wird bei den turnusmäßigen Wartungen der Anlagen festgestellt. |
