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Kleinkläranlagen

Allgemeine Informationen zum Thema Kleinkläranlagen

Überall da, wo Siedlungen oder Ortsteile nicht an die zentrale Abwasserentsorgung angeschlossen sind, kommen Kleinkläranlagen zum Einsatz. Im Vogtland betrifft das etwa 14.000 Grundstückseigentümer. Die EU-Wasserrahmenrichtlinie verlangt bis spätestens 2015 für alle Kleinkläranlagen die Behandlung des Abwassers in einer biologischen Kleinkläranlage. Die Grundstücksbesitzer müssen bis spätestens 2015 eine neue Kleinkläranlage bauen oder, wenn möglich, ihre bestehende Anlage um eine biologische Reinigungsstufe erweitern. Gefördert werden Kleinkläranlagen mit 1.500 Euro für Neuanlagen und 1.000 Euro für Nachrüstungen.

pdf Kleinkläranlagenverordnung