Kleineinleiterabgabe Umsetzung

Kleineinleiterabgabe – so wird sie umgesetzt

Der Freistaat Sachsen erhebt vom ZWAV eine Abwasserabgabe für Kleineinleiter. Diese Abgabe muss der ZWAV anstelle der Kleineinleiter an den Freistaat Sachsen bezahlen. Um die Kosten hierfür zu decken, muss der ZWAV ab 01.01.2010 wiederum eine entsprechende Abgabe von den betroffenen Grundstückseigentümern (Kleineinleitern) erheben. Einleiter mit Voll- oder Teilanschluss in Kanäle des ZWAV sind hiervon nicht betroffen. (Das „Wasserblätt’l“ berichtete darüber bereits in den Ausgaben II/2009 und I/2010 ausführlich).

Deshalb wurde am 26.10.2009 durch die Verbandsversammlung des ZWAV die Kleineinleitersatzung beschlossen, auf deren Grundlage die Abgabe erhoben wird. Die Kleineinleitersatzung trat am 01.01.2010 in Kraft. Die Abgabe beträgt je Einwohner 23,84 Euro/Jahr.