| Kleineinleiterabgabe Fragen |
Kleineinleiterabgabe – häufig gestellte FragenWas ist die Kleineinleiterabgabe? Die Kleineinleiterabgabe ist für jede Gewässereinleitung und Versickerung von Abwasser bis zu einer durchschnittlichen Menge von 8 m³ pro Tag (z.B. aus Kleinkläranlagen) zu bezahlen.
Wofür muss der ZWAV die Kleineinleiterabgabe an den Freistaat zahlen? Der ZWAV muss die Kleineinleiterabgebe für jede Gewässereinleitung und Versickerung von Abwasser bis zu einer durchschnittlichen Menge von 8 m³ (z.B. aus Kleinkläranlagen)pro Tag an den Freistaat Sachsen zahlen.
Wer muss die Kleineinleiterabgabe an den ZWAV zahlen? Jeder Grundstückseigentümer, von dessen Grundstück bis zu 8 m³ Abwasser pro Tag in ein Gewässer eingeleitet oder versickert wird und dieses Abwasser nicht durch eine vollbiologische Kleinkläranlage gereinigt wird. Das gilt für dauerhaft bewohnte Grundstücke.
Wer muss keine Kleineinleiterabgabe zahlen? Die Kleineinleiterabgabe entfällt für die Grundstücke, für die eine vollbiologische Kleinkläranlage betrieben wird und der anfallende Schlamm entsprechend den gesetzlichen Vorschriften entsorgt wird. Wer sein Abwasser über einen Voll-oder Teilanschluss in einen Kanal des ZWAV einleitet, muss ebenfalls keine Kleineinleiterabgabe zahlen.
Welche Einwohnerzahl wird zugrunde gelegt? Es werden die am 30. Juni des Veranlagungsjahres mit Hauptwohnsitz auf dem Grundstück gemeldeten Einwohner zugrunde gelegt. Die Abgabe ist daher z.B. auch für Kinder zu zahlen, die zwar auswärts lernen oder studieren, aber noch mit Hauptwohnsitz bei ihren Eltern gemeldet sind.
Wie hoch ist die Kleineinleiterabgabe? Die Abgabe beträgt jährlich 23,84 € je auf dem Grundstück gemeldetem Einwohner.
Was passiert, wenn die Kleineinleiterabgabe nicht bezahlt wird? Die Abgabe ist in jedem Fall fristgemäß zu bezahlen, auch bei einem Widerspruch. Wenn der Widerspruch begründet ist, wird die Abgabe zurückerstattet. Bei Nichtbezahlung mahnt der ZWAV die Forderung einmal an. Es fallen Mahnkosten von mindestens 5,00 Euro an. Wird die Abgebe auch nach der Mahnung nicht bezahlt, muss die Forderung vollstreckt werden (Gerichtsvollzieher). Ein zusätzliches Klageverfahren ist nicht notwendig, da der Abgabebescheid ein vollstreckbarer Titel ist (wie Steuerbescheid oder Gerichtsurteil).
Was ist bei Neubau biologischer Kleinkläranlagen? Wird eine neu errichtete vollbiologische Kleinkläranlage in Betrieb genommen, so entfällt die Kleineinleiterabgabe ab dem Tag der Inbetriebnahme und alle Folgejahre. Dies gilt ebenso für die Neuherstellung eines Anschlusses an eine zentrale Kläranlage. |
