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Kleineinleiterabgabe

Freistaat Sachsen fordert Kleineinleiterabgabe

 

Auf einen Teil der Vogtländer kommt ab 01.01.2010 eine neue Abgabe zu: die Kleineinleiterabgabe. Hierbei handelt es sich um eine Abgabe, die der ZWAV an den Freistaat Sachsen zahlt, aber wiederum von den betroffenen Bürgern einfordern muss.

Bisher konnte der ZWAV die Abgabe für Kleineinleiter betriebsintern mit Investitionen verrechnen. Diese Verrechnung erlaubt der Freistaat Sachsen ab 2010 nicht mehr, so dass der ZWAV zur Deckung des Aufwandes eine Abgabe von den Bürgern erheben muss.

 

Begriff Kleineinleiter im Amtsdeutsch:

Kleineinleiter sind Einleiter, die im Jahresdurchschnitt weniger als 8 m³/Tag Schmutzwasser aus Haushaltungen und ähnliches Schmutzwasser in ein Gewässer einleiten oder in den Untergrund verbringen (§ 9 Absatz 2 Abwasserabgabengesetz).

Alle Grundstückseigentümer deren private Kleinkläranlage nicht in einen öffentlichen Abwasserkanal entwässert wird, sondern deren Schmutzwasser über Versickerung oder Einleitung in ein Gewässer abgeleitet wird, sind Kleineinleiter.