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Installateurverzeichnis Zweckverband Wasser und Abwasser Vogtland

An meine Wasserleitung lasse ich nur qualifiziertes Personal

Für die Trinkwasserleitungen hinter dem Hausanschluss ist mit Ausnahme des Wasserzählers der Grundstückseigentümer verantwortlich!

Aber Vorsicht: Das heißt nicht, dass hier nun jeder selbst werkeln kann und darf. Arbeiten an der Trinkwasserhausinstallation dürfen nur von durch den ZWAV autorisierte Installationsunternehmen durchgeführt werden. Was viele Wasserkunden nicht wissen: Sie sind Betreiber einer Trinkwasseranlage, für die der Gesetzgeber klare Pflichten geregelt hat. So legt zum Beispiel Teil 8 der DIN 1988 (Technische Regeln für Trinkwasserinstallationen) genau fest, wie Betriebssicherheit, Gebrauchstauglichkeit und Funktionssicherheit einer ordnungsgemäß erstellten Trinkwasserverbrauchsanlage auf Dauer aufrecht erhalten werden können.

Die Installationsunternehmen kennen alle Anforderungen bestens. Darüber hinaus wissen im Installateurverzeichnis eingetragene Unternehmen, welche Materialien und Wassergeräte den örtlichen Wasserqualitäten entsprechen. Zur Verwendung kommen durch diese Unternehmen ausschließlich geprüfte und zugelassene Materialien. Ihre Mitarbeiter sind nachweislich fachlich ausgebildet und verfügen über einen gültigen Installateurausweis, ausgestellt durch den ZWAV. Sie können in allen Fragen der Planung und Ausführung von Anlagen sachverständig beraten. So kann jeder Grundstückseigentümer sicher gehen, dass qualitativ hochwertiges Trinkwasser des Zweckverbandes auch ohne Verschmutzung aus dem Wasserhahn kommt.

In der Verordnung zur Wasserversorgung (AVBWasserV) legt der Gesetzgeber klar fest, dass die Errichtung und wesentliche Veränderungen einer Wasserversorgungsanlage nur durch das Wasserversorgungsunternehmen oder ein im Installateurverzeichnis des jeweiligen Wasserversorgungsunternehmens eingetragenes Fachunternehmen ausgeführt werden darf (§ 12 Abs. 2). Alle derzeit eingetragen Installationsunternehmen beim ZWAV finden sich in diesem Verzeichnis.

Eingetragene Vertragsinstallationsunternehmen nehmen regelmäßig an unseren Schulungen teil!

Sie haben Kenntnisse

zu gesetzlichen Grundlagen:

  • Trinkwasserverordnung - DIN 1988
  • Satzungen des ZWAV
  • § 12 AVBWasserV (Ergänzende Bestimmungen, technische Anschlussbestimmungen)

zu technischen Aspekten in der Trinkwasserhausinstallation:

  • Leitungsanlagen und Armaturen
  • Prüfen, Spülen, Inbetriebnahme
  • Einsatz von Anlagen
  • Durchführung von Instandhaltungsmaßnahmen

Dieses Verzeichnis hat den aktuellen Fortführungsstand Februar 2010 

Jürgen Hadel, Installateurverantwortlicher ZWAV

 

Installateurverzeichnis mit Ansprechpartner, sortiert nach Orten (Stand 01.02.2010)

 

A...
 Adorf | Altmannsgrün | Auerbach

B...
  Bad Brambach | Bad Elster | Bergen | Bobenneukirchen | Burgstein

E...
 Eich | Eichigt | Ellefeld | Elsterberg | Erlbach

F...
 Falkenstein 

G...
 Grünbach

H...
 Hammerbrücke | Heinsdorfergrund

J...
 Jocketa 

K...
 Klingenthal | Kobitzschwalde

L...
 Lengenfeld | Leubnitz | Limbach

M...
 Markneukirchen | Mehlteuer | Morgenröthe-Rautenkranz | Mühltroff | Mylau

N...
 Netzschkau | Neuensalz | Neumark

O...
 Oberhermsgrün | Oberlauterbach | Oelsnitz

P...
 Pausa | Planschwitz | Plauen

R...
 RebesgrünReichenbach | Rodewisch

S...
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T...
 Tannenbergsthal | Theuma | Tirpersdorf | Treuen | Triebel

W...
 Waldkirchen | Weischlitz | Werda

Z...
 Zaulsdorf | Zwota